Die Verbundteilnehmer und ihre Rollen
Ob Kommune, Land oder Bundesbehörde - alle föderalen Ebenen beteiligen sich am 115-Verbund
Die Kommunen sind mit ihren Servicecentern die erste Kontaktstelle für die Bürgerinnen und Bürger. Kommunen aller Größenordnungen sind im Verbund vertreten.
Beispiele für nachgefragte Leistungen der Kommunen:
- Ich ziehe von Köln nach Hamburg um, wo kann ich mich dort anmelden?
- Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
- Wie melde ich ein Gewerbe an?
- Welche Papiere brauche ich, um zu heiraten?
Die Länder haben im 115-Service drei Funktionen: Sie sind selbst Teilnehmer im Verbund. Außerdem unterstützen sie die Kommunen ihres Landes, die sich an der 115 beteiligen. Zusätzlich helfen sie dabei, weitere Kommunen für den Verbund zu gewinnen.
Beispiele für nachgefragte Leistungen auf Landesebene:
- Muss ich für mein Universitätsstudium Studiengebühren bezahlen?
- Habe ich als Angestellte jedes Jahr ein Anrecht auf Bildungsurlaub?
- Welche Ermäßigungen erhalte ich als Schwerbehinderter?
Die Bundesverwaltung ist seit Ende 2011 umfassend an der 115 beteiligt. Mehr als 85 Bundesbehörden stellen über 500 Informationen zu Leistungen und Themen des Bundes bereit.
Beispiele für nachgefragte Leistungen des Bundes:
- Welche Souvenirs darf ich aus dem Urlaub mitbringen?
- Wo kann ich mich für den Bundesfreiwilligendienst bewerben?
Noch nicht im 115-Verbund? Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Behörde Teil der 115 werden kann!
Die Gremien der 115 und ihre Aufgaben
Verschiedene Gremien sorgen im 115-Verbund für eine vertrauensvolle und effiziente Zusammenarbeit auf der politischen und fachlichen Ebene
Die Teilnehmerkonferenz ist als beratendes Gremium des 115-Verbundes das Forum für den Erfahrungsaustausch aller 115-Teilnehmer. In der Teilnehmerkonferenz sind alle 115-Teilnehmer und die übrigen der Verwaltungsvereinbarung beigetretenen Länder jeweils mit einer Stimme vertreten. Die Teilnehmerkonferenz beschließt die 115-Geschäftsordnung und wählt die Mitglieder des Lenkungsausschusses und der Zentralen Arbeitsgruppe (ZAG). Die Teilnehmerkonferenz kommt alle zwei Jahre zusammen.
Der 115-Lenkungsauschuss ist das zentrale Beschlussgremium des 115-Verbundes und verantwortet die Gesamtsteuerung des 115-Regelbetriebs. Er fasst u.a. Beschlüsse, die den gesamten Verbund betreffen, führt im Rahmen seiner Verantwortlichkeit den Finanzierungsplan aus und entscheidet über die Verwendung der Mittel.
Die Zentrale Arbeitsgruppe (ZAG) ist das Gremium der Fachebene. Bei Bedarf schlägt die ZAG dem 115-Lenkungsausschuss die Einrichtung einer fachlichen Arbeitsgruppe vor. Sie setzt die Aufträge des 115-Lenkungsausschusses um und berichtet regelmäßig. Die ZAG führt die erarbeiteten Ergebnisse aus den fachlichen Arbeitsgruppen zusammen. Sie stimmt AG-übergreifende Fachthemen ab.
Der Ausbau des 115-Verbundes, die Anpassung des 115-Serviceangebots und die Weiterentwicklung der zentralen technischen Komponenten werden in den fachlichen Arbeitsgruppen ausgearbeitet, der ZAG zur Freigabe vorgelegt und durch den Lenkungsausschuss beschlossen.
IT-Planungsrat und FITKO
Die Behördennummer 115 wird von der FITKO (Föderale IT-Kooperation) im Auftrag des deutschen IT-Planungsrats gesteuert.
Der deutsche IT-Planungsrat unterstützt als politisches Steuerungsgremium die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Er fördert nutzungsorientierte elektronische Verwaltungsdienste und wirkt auf einen wirtschaftlichen, effizienten und sicheren IT-Betrieb der Verwaltung hin.
Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) bildet den operativen Unterbau des IT-Planungsrats. Sie wurde nach Inkrafttreten der Änderung des IT-Staatsvertrages (Oktober 2019) am 1. Januar 2020 als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts in Trägerschaft aller Länder und des Bundes errichtet. Als kleine agile Organisation mit Sitz in Frankfurt am Main bündelt die FITKO die nötigen Ressourcen und Kompetenzen unter einem Dach, um die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Auftrag des IT-Planungsrats zielgerichtet zu koordinieren und voranzutreiben.
Vom Projektauftrag zum Regelbetrieb
Projektauftrag für die einheitliche Behördenrufnummer 115
Die E-Government-Staatssekretäre von Bund und Ländern erteilen dem Bundesministerium des Innern und dem Land Hessen den Projektauftrag zur Umsetzung der einheitlichen Behördennummer 115. Dazu sind technische, organisatorische und rechtliche Schritte notwendig. Gemeinsam mit ersten Teilnehmern von Bund, Ländern und Kommunen soll zunächst ein zweijähriger Pilotbetrieb starten.
Der Betrieb startet
Mit 13 kreisfreien Städten und Landkreisen, die die 115 für rund zehn Millionen Einwohner freischalten, geht die 115 in den Pilotbetrieb. Mit Pilotstart beteiligen sich zusätzlich vier Bundesländer und 14 Bundesbehörden an der 115.
Start des Regelbetriebs
Mit dem Beschluss von 24. September 2010 legt der IT-Planungsrat die Grundlage für die Überführung der 115 in den Regelbetrieb. Damit werden die organisatorischen und finanziellen Festlegungen für eine deutschlandweite Einführung der 115 getroffen. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Pilot- und Projektphase startet am 14. April 2011 offiziell der Regelbetrieb der 115.
Stetiges Wachstum
Der Regelbetrieb der Behördennummer 115 wird mehr als 10 Jahre erfolgreich durch die Koordinierungsstelle 115 im BMI (Bundesministerium des Innern und für Heimat) gesteuert. Ende 2022 sind 14 Bundesländer, alle Bundesbehörden und hunderte Kommunen Teil des 115-Verbundes.
Übernahme durch die FITKO
Im Januar 2023 übernimmt die FITKO (Föderale IT-Kooperation) die Behördennummer 115 als Produkt des IT-Planungsrats und verantwortet damit Betrieb, Koordination und Weiterentwicklung der 115. Ziel ist eine zukünftig noch stärkere Verbindung von Verwaltungsdigitalisierung und der Behördennummer.
Beitritt Brandenburg
Mit dem Beitritt des Landes Brandenburg zum 115-Verbund wird die 115 als Produkt des IT-Planungsrats in fünfzehn Bundesländern und damit beinahe flächendeckend in Deutschland verfügbar sein. Geplant ist ab Ende 2024 zunächst die Bereitstellung der Basisabdeckung für das gesamte Land.