Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir, FITKO (Föderale IT-Kooperation) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.115.de.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 20.12.2023 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 01.08.2024 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
FITKO (Föderale IT-Kooperation)
Zum Gottschalkhof 3
60594 Frankfurt am Main
E-Mail: poststelle @fitko.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nahezu vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
- Es fehlen Bedienelemente für die Kontrastauswahl und Textvergrößerung.
- Einige Links im Text haben keine separate Description. Das Linkziel ergibt sich aus dem Kontext.
- Nicht alle bereitgestellten PDF sind barrierefrei. Nicht barrierefreie Dokumente sind entsprechend als diese gekennzeichnet
Die Funktion zur Prüfung der regionalen Verfügbarkeit ist nicht vollständig barrierefrei, da eine vollständig barrierefreie Umsetzung mit einer erheblichen Einschränkung von User Experience, User Journey und der Bedienbarkeit insgesamt für den überwiegenden Teil der User verbunden wäre. Die Einschränkungen betreffen im Einzelnen:
- Tooltiptexte schließen sich beim Verlassen des Status Icons automatisch anstatt per Klick zu schließen.
- Die Bedienbarkeit ohne Maus ist eingeschränkt, da die Tabulator-Reihenfolge beim Verlassen des Elements automatisch zum nächsten Element außerhalb der Funktion springt.
- Fokussierung und Eingabe führen zu unvorhersehbaren Kontextänderungen. Diese Änderungen sind notwendig, damit durch den angepassten Scrollpunkt das gesamt Flyout sichtbar wird und damit durch die Abdunklung der übrigen Seite der optische Fokus auf die Funktion gelenkt wird.
Diese Erklärung stellt die einzige Dokumentation zur Kompatibilität und Barrierefreiheit dar.
Evaluationsmethode
Die Evaluation erfolgte am 31.07.2024 durch BITV-Selbstbewertung auf der Website studio.bitvtest.de.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 19.12.2023 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.08.2024 geprüft und angepasst.