Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.115.de veröffentlichte Website der FITKO (Föderale IT-Kooperation).

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 31.07.2024 durchgeführten BITV-Selbstbewertung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

 

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere:

  • Es fehlen Bedienelemente für die Kontrastauswahl und Textvergrößerung.
  • Einige Links im Text haben keine separate Description. Das Linkziel ergibt sich aus dem Kontext.
  • Nicht alle bereitgestellten PDF sind barrierefrei. Nicht barrierefreie Dokumente sind entsprechend als diese gekennzeichnet

 

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019darstellen würde.

Teilbereich:

Die Einschränkungen betreffen die Prüfung der regionalen Verfügbarkeit und sind im Einzelnen:

  • Tooltiptexte schließen sich beim Verlassen des Status Icons automatisch anstatt per Klick zu schließen.
  • Die Bedienbarkeit ohne Maus ist eingeschränkt, da die Tabulator-Reihenfolge beim Verlassen des Elements automatisch zum nächsten Element außerhalb der Funktion springt.
  • Fokussierung und Eingabe führen zu unvorhersehbaren Kontextänderungen. Diese Änderungen sind notwendig, damit durch den angepassten Scrollpunkt das gesamt Flyout sichtbar wird und damit durch die Abdunklung der übrigen Seite der optische Fokus auf die Funktion gelenkt wird.

 

Die Funktion zur Prüfung der regionalen Verfügbarkeit ist nicht vollständig barrierefrei, da eine vollständig barrierefreie Umsetzung mit einer erheblichen Einschränkung von User Experience, User Journey und der Bedienbarkeit insgesamt für den überwiegenden Teil der User verbunden wäre. 

Diese Erklärung stellt die einzige Dokumentation zur Kompatibilität und Barrierefreiheit dar.

 

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.12.2023 erstellt und zuletzt am 14.08.2024 durch BITV-Selbstbewertung auf der Website studio.bitvtest.de überprüft und aktualisiert.

 

 

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit 

FITKO (Föderale IT-Kooperation)

Zum Gottschalkhof 3

60594 Frankfurt am Main

E-Mail: poststelle@fitko.de

 

Durchsetzungsverfahren 

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe

Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Telefon: +49 641 303 - 2901

E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBITnoSpam@rpgi.hessen.de 

 

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