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Behördennummmer 115 jetzt auch in Brandenburg erreichbar

Die Behördennummer 115 - ein Produkt des deutschen IT-Planungsrats - ist ab sofort auch im Land Brandenburg flächendeckend erreichbar. Damit erhalten auch die mehr als 2,5 Millionen Einwohner:innen sowie Unternehmen Brandenburgs den telefonischen Zugang zum Serviceangebot der 115. Das Land Brandenburg war im April 2024 als 15. Bundesland dem 115-Verbund beigetreten.

In Brandenburg startet die 115 zunächst mit der sogenannten Basisabdeckung: Anrufer:innen erhalten bei Wahl der 115 Informationen zu Zuständigkeiten sowie Kontaktdaten aller Brandenburger Verwaltungen auf Basis der 115-Wissensdatenbank. Für die Bereitstellung des 115-Services kooperiert das Land Brandenburg mit dem 115-Servicecenter des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ Berlin) als zentralem IT-Dienstleister des Landes Berlin: Das größte Servicecenter im 115-Verbund nimmt die Fragen der Anrufenden aus Brandenburg entgegen. Eine Ausnahme bildet die Stadt Potsdam, die mit einem eigenen 115-Servicecenter bereits seit mehreren Jahren Mitglied im 115-Verbund ist. 

Der 115-Service in Brandenburg wird zukünftig schrittweise auf das volle Leistungsangebot der 115 ausgeweitet. Dieser beinhaltet dann unter anderem Informationen zu kommunalen Verwaltungsleistungen sowie erste Unterstützung bei Fragen zu Onlinediensten der Behörden. Hierfür arbeitet das Land mit mehreren Pilotkommunen und -behörden zusammen. 

 

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Veröffentlicht: 
Letzte Aktualisierung:  09.01.2025

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Unser Versprechen

Eine Nummer für's Leben

Die 115 steht für ein einheitliches Serviceversprechen und eine verbundweite Infrastruktur mit gemeinsamen Qualitätsstandards. Sie erreichen die 115 zum Ortstarif. Sie ist in vielen Flatrates enthalten. Etwa 69 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben bereits Zugang zur Basis- oder Vollabdeckung der 115.

Der Service der 115 ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es fallen lediglich die Telefonkosten bei Ihrem Telefonanbieter an. Sie erreichen die 115 aus dem deutschen Festnetz zum Ortstarif. Sie ist zudem in vielen Flatrates der deutschen Mobilfunkanbieter enthalten. Bei Anrufen aus dem Ausland oder über einen ausländischen Mobilfunkvertrag können erhöhte Telefonkosten anfallen