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Glossar

Lenkungsausschuss (Regelbetrieb)

Der Lenkungsausschuss ist höchste Instanz und zentrales Beschlussorgan der Gesamtprojektorganisation.

  • Mit Aufnahme des Regelbetriebs gehören diesem 9 von der Teilnehmerkonferenz gewählte Mitglieder an, und zwar jeweils 3 für jede föderale Ebene Kommune, Land und Bund.
  • BMI ist vertreten durch Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik
  • Wahl eines Vorsitzenden (+ Stellvertreter) aus der Mitte des Lenkungsausschusses
  • Amtsdauer aller Beteiligten: 2 Jahre
  • Jährliche Sitzung, auf Antrag weitere Sitzungen

Zentrale Aufgaben

  • Beschluss von Änderungen an der Charta
  • Verabschiedung des jährlichen Finanzierungs- und Arbeitsplans
  • Beschluss von Änderungen an der Geschäftsordnung
  • Änderungen des Serviceversprechens (nach Vorbereitung durch die Zentrale AG)
  • Beschlussfähigkeit: 2/3 der Mitglieder anwesend, mind. 1 Mitglied  je Ebene
  • Beschlussfassung i.d.R.: 2/3 Mehrheit erforderlich, mind.1 Mitglied je Ebene

Besonderheiten bei der Beschlussfassung

2/3 Mehrheit und:

  • Zustimmung der beteiligten Länder  und des BMI
  • Anhörung der kommunalen Vertreter

Zusatzinformationen

Teilnehmer

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