Glossar
- Ihre Behördennummer
- Informationsweiterleitung
- Interactive Voice Response (IVR)
- Interessenbekundungsverfahren
- Interessierte Modellregionen
- IP-Adresse
- IP-Authentifizierung
- ISPRAT
- IT-Gipfel
- IT-Planungsrat
IT-Planungsrat
Nach Inkrafttreten des Staatsvertrags zur Ausführung von Art. 91c GG (IT-Staatsvertrag) zum 1. April 2010 hat der IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik seine Arbeit aufgenommen. Die konstituierende Sitzung des IT-Planungsrats fand am 22. April 2010 im Bundeskanzleramt statt.
Der IT-Planungsrat löst die bisherigen Gremien der Bund-Länder übergreifenden IT-Steuerung,
den "Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern"
und den "Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung" (KoopA ADV)
sowie alle Untergremien ab.
Der IT-Planungsrat ist das zentrale Steuerungsgremium für die IT von Bund und Ländern. Die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der IT und des E-Government soll mit größerer Verbindlichkeit zum Wohle der Nutzer von Verwaltungsdienstleistungen, Bürgern und Wirtschaftsunternehmen befördert werden.

