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Glossar

Verwaltungsstruktur

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Verwaltungsaufgaben auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt. Das Schwergewicht der Verwaltungstätigkeit liegt bei den Ländern und Kommunen. In ihrer Organisation ist die Verwaltung geprägt vom Prinzip des Föderalismus in Deutschland. Sie ist dementsprechend aufgeteilt zwischen Bund, Ländern und Kommunen, wobei die Kommunen der Aufsicht der Länder unterstehen.

Die Länder führen Bundesgesetze im Auftrag des Bundes oder in eigener Verantwortung aus. Sie sind daneben für Gesetzgebung und Verwaltung vor allem in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur, öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Landesplanung zuständig.

Die Kommunen sind die unterste Stufe im dreistufigen Verwaltungsaufbau. Bund und Länder weisen ihnen die Aufgaben und entsprechende Finanzmittel zu. Im Rahmen der Selbstverwaltung nehmen die Kommunen eigene und freiwillige Aufgaben nach eigenem Ermessen und finanziellen Möglichkeiten und Aufgaben im Auftrag von Bund und Land wahr.

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